Die Fachgebiete

Beratung - Verhandlung - Prozessführung
Unsere Schwerpunkte im Überblick

Straf- und Verfahrensrecht

Wenn gegen Sie der Vorwurf einer Straftat geäußert wird, sollten Sie dies unbedingt ernst nehmen. Oberstes Gebot hierbei: „Schweigen ist Gold.“ Dies bedeutet, dass Sie nie eine Aussage bei der Polizei machen sollten, ohne dass Ihr Anwalt Akteneinsicht hatte.

Allgemeines Zivilrecht

Der Bereich des allgemeinen Zivilrechts umfasst sämtliche Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens, sei es ein Kaufvertrag, Werkvertrag, Mietvertrag oder die Übertragung eines Grundstücks.

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht umfasst alle Rechtsregeln, die sich auf das Verhältnis von Arbeitgebern und Arbeitnehmern beziehen. Weiterhin gehören die Rechtsvorschriften, welche die Rechte und Pflichten von Betriebsräten und Tarifvertragsparteien zum Arbeitsrecht regeln.

Familienrecht

Im Bereich des Ehe- und Familienrecht stehen wir Ihnen bei allen Problemen im Zusammenhang mit den ehelichen und nichtehelichen Lebensgemeinschaften sowie der eingetragenen Lebenspartnerschaften zur Seite.

Ausländerrecht

Ausländer ist jeder, der nicht Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs.1 Grundgesetz ist, namentlich der ausländische Staatsangehörige und der Staatenlose. Ist ungewiss, welche Staatsangehörigkeit eine Person besitzt, so gilt sie als Ausländer.

Ordnungswidrigkeitenrecht

Auch wenn es in diesem Bereich nicht um Freiheitsstrafen geht, kann es durch die Verhängung von Bußgeldern, im Verkehrsrecht im Zusammenhang mit Fahrverboten und Eintragungen ins Verkehrszentralregister zu nachhaltigen Konsequenzen bei den Betroffenen kommen