Die Fachgebiete

Straf- und Strafverfahrensrecht
RA Bolat

Straf- und Strafverfahrensrecht

Wenn gegen Sie der Vorwurf einer Straftat geäußert wird, sollten Sie dies unbedingt ernst nehmen. Oberstes Gebot hierbei: „Schweigen ist Gold.“ Dies bedeutet, dass Sie nie eine Aussage bei der Polizei machen sollten, ohne dass Ihr Anwalt Akteneinsicht hatte. Je früher wir Sie beraten können, desto eher können wir bewirken, dass das Verfahren gegen Sie eingestellt wird. oder verhindern, dass Sie Fehler machen

Unser Tätigkeitsfeld erstreckt sich unter anderem auf folgende Angelegenheiten:

  • Diebstahl, Ladendiebstahl, Einbruchsdiebstahl (schwerer Diebstahl)
  • Hehlerei
  • Erpressung
  • Körperverletzung
  • Nötigung
  • Raub, räuberischer Diebstahl
  • Brandstiftung
  • Beleidigung, Verleumdung
  • Urkundenfälschung
  • Verkehrsdelikte
  • Eigentumsdelikte
  • Vermögensdelikte
  • Strafvollstreckung (Verteidigung im Vollzug)
  • Tötungsdelikte
  • Zeugenbeistand
  • Nebenklage
  • Und vieles mehr

Wir verteidigen bundesweit in allen Bereichen des Strafrechts, unabhängig davon. Die Vertretung ist vor allen Gerichten der Strafgerichtsbarkeit vom Amtsgericht bis hin zum Bundesgerichtshof möglich.