Die Fachgebiete

Allgemeines Zivilrecht
RA Bolat

Allgemeines Zivilrecht

Der Bereich des allgemeinen Zivilrechts umfasst sämtliche Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens, sei es ein Kaufvertrag, Werkvertrag, Mietvertrag oder die Übertragung eines Grundstücks. Wir beraten Sie bei allen auftretenden Problemen zunächst außergerichtlich. Ist eine Einigung mit dem Vertragspartner nicht möglich, werden die Ansprüche notfalls auch gerichtlich geltend gemacht.

Das Zivilrecht fordert von einem Juristen Flexibilität, Einfallsreichtum und taktisches Geschick. Im Gerichtsverfahren sind im besonderen Maße Kenntnisse im Zivilprozessrecht gefragt. Anders als in den übrigen Rechtsgebieten hat nach der Zielsetzung des Gesetzgebers das Gericht nicht die Wahrheit zu erforschen, es soll vielmehr einen interessengerechten Ausgleich schaffen.

Zum allgemeinen Zivilrecht gehören alle Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen, Unternehmern oder Unternehmern und Verbrauchern. Fragestellungen oder Problemkreise können sich aus verschiedensten Bereichen ergeben wie z.B.

  • Kaufrecht
  • Werkvertragsrecht
  • Schadensersatz
  • Gewährleistungsrechte bei Mängeln
  • Verbraucherrechte
  • Mahnverfahren
  • sonstiges Vertragsrecht