Die Fachgebiete

Familienrecht
RA Bolat

Familienrecht

Im Bereich des Ehe- und Familienrecht stehen wir Ihnen bei allen Problemen im Zusammenhang mit den ehelichen und nichtehelichen Lebensgemeinschaften sowie der eingetragenen Lebenspartner-schaften zur Seite. Im Falle einer Trennung der Ehepartner sind mehrere Punkte zu regeln:

  • Hausrat
  • Unterhalt
  • Sorge- und Umgangsrecht
  • Zugewinn
  • Versorgungsausgleich

Wir können hier nur einen kurzen Überblick über das Rechtsgebiet geben. Rechtsberatung vor und nach der Eheschließung.

  • Entwurf von Eheverträgen
  • Ehescheidung und Aufhebung der Ehe
  • Gestaltung von Ehescheidungsfolgevereinbarungen
  • Unterhaltsrecht ehelicher und nichtehelicher Kinder
  • Unterhalt des Ehegatten während des Getrenntlebens sowie nach der Scheidung
  • Unterhalt anlässlich der Geburt
  • Vermögensauseinandersetzung anlässlich der Ehescheidung
  • Vertretung in den Bereichen Sorgerecht und Umgangsrecht
  • Hausratsteilung; Zuweisung der ehelichen Wohnung / Haus
  • Versorgungsausgleich
  • Vaterschaftsanfechtung, Abstammung, Adoption
  • Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und eingetragenen Lebenspartnerschaft

Ob Trennung und Scheidung (Ehescheidung) oder Fragen zu Zugewinn, Unterhalt, Umgang und Sorgerecht oder dem Erbrecht und Testamentsgestaltung, regelmäßig ist anwaltlicher Rat gefragt. Dieser Rat sollte so früh wie möglich eingeholt werden, damit keine Fristen versäumt werden und die eigene (auch zukünftige) Rechtsposition so gut wie möglich gesichert wird.