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Ausländerrecht
RA Bolat

Ausländerrecht

Ausländer ist jeder, der nicht Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs.1 Grundgesetz ist, namentlich der ausländische Staatsangehörige und der Staatenlose. Ist ungewiss, welche Staatsangehörigkeit eine Person besitzt, so gilt sie als Ausländer.

Nach geltendem Ausländergesetz benötigt nahezu jeder Ausländer eine Aufenthaltsgenehmigung vom örtlichen Ausländeramt, die ihm bescheinigt, dass er sich aus einem gesetzlich anerkannten Grund in Deutschland befindet.

Wir beraten und vertreten Sie bei sämtlichen nachfolgend aufgelisteten Angelegenheiten:

  • Anspruch, Erteilung und Versagung von Aufenthaltsgenehmigungen sowie deren Verlängerung
  • Aufenthaltserlaubnis, insbesondere Recht auf Wiederkehr
  • Erlangung eines Duldungsrechts
  • Familiennachzug von Ausländern sowie Ehegattennachzug (Familienzusammenführung)
  • Voraussetzung der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis
  • Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung sowie Aufenthaltsbefugnis
  • Daueraufenthaltsrecht
  • Aufenthalts- und passrechtliche Vorschriften
  • Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft (Einbürgerung)