Wenn gegen Sie der Vorwurf einer Straftat geäußert wird, sollten Sie dies unbedingt ernst nehmen. Oberstes Gebot hierbei: „Schweigen ist Gold.“ Dies bedeutet, dass Sie nie eine Aussage bei der Polizei machen sollten, ohne dass Ihr Anwalt Akteneinsicht hatte. Je früher wir Sie beraten können, desto eher können wir bewirken, dass das Verfahren gegen Sie eingestellt wird. oder verhindern, dass Sie Fehler machen
Unser Tätigkeitsfeld erstreckt sich unter anderem auf folgende Angelegenheiten:
Wir verteidigen bundesweit in allen Bereichen des Strafrechts, unabhängig davon. Die Vertretung ist vor allen Gerichten der Strafgerichtsbarkeit vom Amtsgericht bis hin zum Bundesgerichtshof möglich.