Im Bereich des Ehe- und Familienrecht stehen wir Ihnen bei allen Problemen im Zusammenhang mit den ehelichen und nichtehelichen Lebensgemeinschaften sowie der eingetragenen Lebenspartner-schaften zur Seite. Im Falle einer Trennung der Ehepartner sind mehrere Punkte zu regeln:
Wir können hier nur einen kurzen Überblick über das Rechtsgebiet geben. Rechtsberatung vor und nach der Eheschließung.
Ob Trennung und Scheidung (Ehescheidung) oder Fragen zu Zugewinn, Unterhalt, Umgang und Sorgerecht oder dem Erbrecht und Testamentsgestaltung, regelmäßig ist anwaltlicher Rat gefragt. Dieser Rat sollte so früh wie möglich eingeholt werden, damit keine Fristen versäumt werden und die eigene (auch zukünftige) Rechtsposition so gut wie möglich gesichert wird.