Das Arbeitsrecht umfasst alle Rechtsregeln, die sich auf das Verhältnis von Arbeitgebern und Arbeitnehmern beziehen. Weiterhin gehören die Rechtsvorschriften, welche die Rechte und Pflichten von Betriebsräten und Tarifvertragsparteien zum Arbeitsrecht regeln. Man unterscheidet in diesem Zusammenhang zwischen dem individuellen und dem kollektivem Arbeitsrecht.
Arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen lassen sich in 9 von 10 Fällen vermeiden, wenn bereits die Arbeitsverträge vor dem Hintergrund der kollidierenden Interessen ausgewogen gestaltet werden. Kündigungen erübrigen sich, wenn zunächst befristete Arbeitsverträge vereinbart werden.
Wir beraten und vertreten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber auf allen Gebieten des Arbeitsrechts. Als unabhängige Anwälte sind wir dem Interesse des jeweiligen Mandanten verpflichtet. Zum Arbeitsrecht zählen unter anderem:
Arbeitsrecht beginnt im Betrieb. Und so sind wir nicht nur vor Gericht, sondern auf Wunsch auch direkt vor Ort aktiv