Ausländer ist jeder, der nicht Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs.1 Grundgesetz ist, namentlich der ausländische Staatsangehörige und der Staatenlose. Ist ungewiss, welche Staatsangehörigkeit eine Person besitzt, so gilt sie als Ausländer.
Nach geltendem Ausländergesetz benötigt nahezu jeder Ausländer eine Aufenthaltsgenehmigung vom örtlichen Ausländeramt, die ihm bescheinigt, dass er sich aus einem gesetzlich anerkannten Grund in Deutschland befindet.
Wir beraten und vertreten Sie bei sämtlichen nachfolgend aufgelisteten Angelegenheiten: